aum – 1. Januar 2015. Elektrisch betriebene Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen dürfen seit gestern (31. Dezember 2014) mit dem normalen Führerschein für Personenwagen gefahren werden. Bei ihnen bleibt das Gewicht der Batterie bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor. Das regelt eine Ausnahmeverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.