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Kumpan gewinnt erneut gegen Piaggio

Kumpan hat im Designstreit mit Piaggio erneut Recht bekommen. Das Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) hat die Beschwerde der Italiener gegen das erstinstanzliche Urteil abgewiesen. Der Vespa-Hersteller sieht sich durch die Elektroroller von Kumpan aus Remagen in seinen Marken-, Design- und Urheberrechten verletzt. Das hatte sogar dazu geführt, dass die italienischen Polizei vor vier Jahren den Stand der deutschen Firma auf der Motorradmesse EICMA räumen und die ausgestellten Fahrzeuge beschlagnahmen ließ.

Das Merkmal Motorroller gebe gewisse gestalterische Elemente vor, stellte die Beschwerdekammer des EUIPO grundsätzlich fest. Sie sieht – bei aller optischen Verwandtschaft – aber ausreichend Unterschiede beim Kumpan und der Vespa. Eine Verwechslungsgefahr bestehe im „Gesamtbild“ nicht, da „das angegriffene Gebrauchsmuster“ ausreichend Eigenarten aufweise.

Piaggio kann gegen diese Entscheidung noch Klage einreichen. (aum)

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Kumpan 54 Ignite.

Kumpan 54 Ignite.

Foto: Auto-Medienportal.Net

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