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Leicht verdiente Hunderte für Elektroautobesitzer

Besitzer von Elektroautos können sich jedes Jahr wieder eine sogenannte THG-Prämie sichern, indem sie das von ihnen eingesparte Treibhausgas „weiterverkaufen“ alle, die damit die Emissionen ihrer Produkte ausgleichen wollen. So lassen sich rund dreihundert Euro pro Jahr verdienen. Doch nicht alle E-Autofahrer wissen, wie man an die Prämie kommt und in welcher Höhe – Grund genug, einigen Fragen hierzu nachzugehen.

Klären wir zunächst den Hintergrund, bevor wir dazu kommen, was es mit der THG-Prämie oder dem THG-Bonus, wie das Klimaschutzinstrument auch genannt wird, auf sich hat. THG-Quote ist die Abkürzung für die Treihausgasminderungsquote, eine Definition aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Die THG-Quote soll die Verringerung schädlicher Treibhausgase in der Atmosphäre erreichen. Das klingt einfach, solange das alles nicht in das Deutsch von Gesetzen und Vorschriften übertragen wird. Das liest sich dann so: Mit dem Ziel der Reduzierung von CO2-Emissionen führte der Deutsche Bundestag im Jahr 2007 zunächst die energetische Biokraftstoffquote ein. Sie verpflichtete Unternehmen, die Kraftstoffe verkaufen, einen Mindestanteil dieser Treibstoffe in Form von Biokraftstoffen abzusetzen.

Mit der vom Bundestag im Jahr 2009 beschlossenen Umstellung der energetischen Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote zum 1. Januar 2015 sollte dann der Verringerung der Treibhausgasemissionen und nicht mehr der Einsatz von Biokraftstoffen im Vordergrund stehen. Dazu wurde unter anderem die Mineralölwirtschaft verpflichtet, die ihnen zuzurechnenden Treibhausgasemissionen aus der Gesamtabsatzmenge an Otto- und Dieselkraftstoff (einschließlich des Biokraftstoffanteils) durch das Inverkehrbringen von (zunächst) Biokraftstoffen zu senken.

Die Quotenverpflichtung für die Unternehmen orientiert sich daran, wie viele Treibhausgasemissionen die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe verursacht haben. Dabei gibt die THG-Quote den Unternehmen Einsparungsziele für ihre CO2-Emissionen vor. Sie schreibt den Mineralölfirmen eine bestimmte Quote an emissionsärmeren Treibstoffen, wie beispielsweise Bio-Diesel oder Strom, vor.

Nun wird die Beschreibung der Vorgänge griffiger: Ab dem Verpflichtungsjahr 2018 konnten dann erstmals anderweitig erzielte Treibhausgaseinsparungen auf die THG-Quote angerechnet werden. Und an dieser Stelle kommen die E-Automobilisten ins Spiel: Denn laut einem im Mai 2021 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz haben die verpflichteten Unternehmen verschiedene Optionen, um die Quote zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen zu erfüllen: Durch den Einsatz von Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff oder eben Strom für Elektrofahrzeuge. Seitdem wird der Strom, der in Elektrofahrzeugen genutzt wird, mit dem Dreifachen seines Energiegehaltes für die Erfüllung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) angerechnet.

Halten die Unternehmen die ihnen vorgegebene THG-Quote nicht ein, werden zum Ausgleich Strafzahlungen fällig. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können sich die Mineralölunternehmen seit 1. Januar 2022 auch die eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen als Ausgleich anrechnen lassen.

Danach kann elektrischer Strom, der zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb dem Netz entnommen wurde oder direkt von einer Stromerzeugungsanlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bezogen wird, zur Erfüllung der Treibhausgasquote genutzt werden. Seitdem steht es jedem Besitzer eines rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugs (kein Hybrid) frei, seine eingesparten CO2-Emissionen zu verkaufen. Geregelt werden die Möglichkeiten der Stromanrechnung in der „Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV.“

Und wie vermarktet man nun seine THG-Quoten? Zunächst der komplizierteste Weg: Vor dem Verkauf müssen sich die Fahrer von einem reinen Batterieauto oder -motorrad bzw. -roller die CO2-Einsparung ihres Fahrzeugs zertifizieren lassen. Zu diesem Zweck registriert man das Fahrzeug zunächst beim jeweiligen Stromanbieter oder einem speziellen Unternehmen, das die Anrechnung der THG-Quote abwickelt. Denn ein direkter Kontakt zwischen Verbraucher und Kraftstoffproduzenten beim THG-Deal ist nicht vorgesehen. Zur Anmeldung genügt der Nachweis, dass ein batterieelektrisches Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist.

In der Zwischenzeit befassen sich Dutzende von Start ups und seriösen Unternehmen bis tief in den DAX damit, es dem Elektroautobenutzer so einfach wie möglich zu machen. Google hält unter dem Stichwort „THG-Quote“ eine reiche Auswahl an Käufern bereits. Geboten werden rund 300 Euro und mehr. Auch der Weg, an das Geld zu kommen, ist in der Praxis nun denkbar einfach: Ein Scan des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) an den Anbieter der Wahl reicht. Der Fahrzeugschein muss jährlich neu eingereicht werden, wenn man die Prämie bekommen will. Die Anträge werden dann vom Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde gecheckt und zertifiziert. Das läuft ohne den Fahrzeughalter ab. (aum)

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Foto: Autoren-Union Mobilität/Goslar Institut

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