Die heutige Verabschiedung des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” im Deutschen Bundestag stößt beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf Kritik. Zwar wird die degressive Sonderabschreibung für E-Autos eingeführt, doch bleibe die Förderung für Privatkäufer von Elektrofahrzeugen unzureichend.
„Der Investitions-Booster startet mit Fehlzündungen und verfehlt wichtige Anreize“, mahnt Vizepräsident Thomas Peckruhn. „Wenn die Bundesregierung den breiten Hochlauf der Elektromobilität in der Gesellschaft wirklich vorantreiben will, darf sie sich auf diesem Bundestagsbeschluss nicht ausruhen, sondern muss dringend nachlegen.” Kernpunkt der Kritik des ZDK: Ohne eine Ausweitung der degressiven Sonderabschreibung für gewerbliche E-Fahrzeug-Käufe auf das Leasinggeschäft, bleibe die heute beschlossene Maßnahme für weite Teile des Marktes wirkungslos. „Mit dem heutigen Gesetz schafft die Bundesregierung keine zusätzlichen Investitionsanreize im Leasinggeschäft, das mit mehr als 60 Prozent den überwiegenden Anteil der gewerblichen E-Fahrzeug-Neuzulassungen ausmacht“, so Peckruhn. Wer Elektromobilität fördern möchte, der dürfe auch die Privatkäufer nicht außer Acht lassen. Die Bundesregierung spreche von Subventionsverzicht, setze aber gleichzeitig auf steuerliche Vorteile und Preisgrenzen-Anhebungen. Das passe nicht zusammen. (aum)
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