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Autohäuser sind nun Teil des Handels mit Verschmutzungsrechten

Autohäuser und Kfz-Betriebe sollen die Möglichkeiten der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) besser nutzen, rät der Zentralverband des Karosseriegewerbes (ZDK) seinen Mitgliedern. Denn im Rahmen der seit 2015 bestehenden gesetzlichen Regelung kauft der Staat jedem Besitzer eines batterieelektrischen Autos (BEV) für 250 Euro pro Jahr plus einer einmaligen Prämie von 50 Euro seine Verschmutzungsrechte ab, weil BEV im Sinne des Gesetzes emissionsfrei fahren. In der Regel bemühen sich Agenturen um das Geschäft, die die Rechte weiterverkaufen. Für den einzelnen Fahrer ist das eine nettes Zubrot, für Flottenbetreiber und die Halter von Vorführfahrzeugen aber ein guter Nebenverdienst.

Bei 45.696 BEV-Neuzulassungen auf Kfz-Händler im vergangenen Kalenderjahr ergibt sich für die THG-Quote ein Potenzial für den Handel von rund 13 Millionen Euro. Außerdem bietet die Quote dem Betrieb auch eine zusätzliche Möglichkeit, Dienstleistungen für Kunden zu entwickeln. Deswegen können Autohäuser für ihre BEV-Käufer aktiv werden und sie dabei unterstützen, an ihr Geld zu kommen. Der ZDK hat dafür „ZusammenStromen“ als Kooperationpartner gewonnen, der den weiteren Prozess für die Kunden abwickelt und die THG-Prämie innerhalb von zirka sechs Wochen auszahlt. In einem nächsten Schritt sollen die Betriebe die Abwicklung der Quote über die Plattform „geld-für-eAuto.de“ eigenständig übernehmen und mit eigenen Dienstleistungen verknüpfen können. (aum)

Weiterführende Links: ZDK-Seite

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Foto: Autoren-Union Mobilität/UBA

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