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Neue Förderprogramme für nicht-öffentliche Ladepunkte

Fast auf den Tag genau vor einem Jahr startete das Förderprogramm zum Ausbau privat genutzter Ladeinfrastruktur. Unter der KfW-Nummer 440 wurden private Wallboxen mit 900 Euro pro Ladepunkt gefördert – mit einer Gesamtsumme von 800 Millionen Euro. Damit wurde bis Ende Oktober 2021 die Förderung von rund 890.000 Ladepunkten in Deutschland realisiert, die nun immer noch zu einem großen Anteil baulich erst umgesetzt werden müssen. Jetzt haben das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neue Zuschussprogramme zur Errichtung von Ladestationen für Elektroautos im nicht-öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen aufgelegt.

Seit dem 23. November 2021 wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flotten- und Carsharingfahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen gefördert. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände, gemeinnützige Unternehmen und Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen zu schaffen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt und insgesamt auf bis zu 45.000 Euro pro Standort begrenzt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag sowie aus Eigenerzeugung vor Ort, zum Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage, bezogen werden. Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen Ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

„In der Förderrichtlinie stecken ein paar Herausforderungen, die jeder Antragsteller beachten sollte“, erläutert zum Beispiel Prokurist Markus Schuchardt vom Wolfsburger Unternehmen Cubos, Spezialist für vor allem gewerblich genutzte Ladeinfrastruktur mit einem definierten Nutzerkreis. So relativieren zum Beispiel eine Haltedauer der neuen Anlagen von sechs Jahren sowie ein verpflichtendes halbjährliches Reporting der verladenen Energiemenge die Attraktivität der Förderung etwas. Das Unternehmen hat dazu eine Informationsseite (https://cubos.com/nichtoeffentliche-ladeinfrastruktur-an-gewerbeimmobilien) erstellt und begleitet den Antragsteller von Beginn des gesamten Projekts an. (aum/av)

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Typisches Beispiel für einen Flottenkunden: Cubos installiert sechs Doppel-Ladepunkte auf einem Wolfsburger Firmenparkplatz.

Typisches Beispiel für einen Flottenkunden: Cubos installiert sechs Doppel-Ladepunkte auf einem Wolfsburger Firmenparkplatz.

Foto: Autoren-Union Mobilität/Cubos

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